Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 21.01.2009 - 3 U 112/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28539
OLG Brandenburg, 21.01.2009 - 3 U 112/08 (https://dejure.org/2009,28539)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.01.2009 - 3 U 112/08 (https://dejure.org/2009,28539)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Januar 2009 - 3 U 112/08 (https://dejure.org/2009,28539)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,28539) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.07.2008 - XI ZR 389/07

    Zur Kondizierbarkeit von Personalsicherheiten eines Kreditnehmers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.01.2009 - 3 U 112/08
    Der Bundesgerichtshof habe inzwischen in einem Parallelfall ausgesprochen, dass auch ein Verbraucherdarlehensvertrag, der keinen Hinweis auf die Bestellung einer Sicherheit in Gestalt eines abstrakten Schuldversprechens mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung enthalte, formwirksam sei und kein Kondiktionsanspruch bestehe (vgl. BGH, Urt. v. 22.07.2008 - XI ZR 389/07, Kopie Anlage C2P/GA II 244 ff.).

    Denn die Grundsätze, auf denen die von der Beklagten zitierte Entscheidung des BGH, Urt. v. 22.07.2008 - XI ZR 389/07 (NJW 2008, 3208 = WM 2008, 1679) beruht, denen sich der Senat anschließt, sind - entgegen der Auffassung der Kläger - auch im vorliegenden Streitfall anwendbar.

    Die überwiegend dogmatisch begründete Kritik, auf die diese Rechtsauffassung im Schrifttum gestoßen ist (vgl. dazu einerseits Gladenbeck, EWiR 2008, 703 und andererseits Zimmer, NJW 2008, 3185), gibt dem Senat keinen Anlass, von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abzuweichen.

    In der bereits mehrfach zitierten Entscheidung des BGH, Urt. v. 22.07.2008 - XI ZR 389/07 (NJW 2008, 3208 = WM 2008, 1679) sind auch hierzu nähere Ausführungen enthalten, denen sich der Senat anschließt (juris-Rdn. 31 ff.).

    Zu den im Streitfall relevanten Rechtsfragen hat sich der Bundesgerichtshof erst jüngst eingehend geäußert (vgl. BGH, Urt. v. 22.07.2008 - XI ZR 389/07, NJW 2008, 3208 = WM 2008, 1679).

  • OLG Brandenburg, 26.03.2008 - 3 U 46/06

    Kapitalanlage: Bankenhaftung wegen Aufklärungspflichtverletzung bei einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.01.2009 - 3 U 112/08
    Der Senat war mit den Meinungsverschiedenheiten der Parteien, resultierend aus der Vollfinanzierung des Erwerbs einer fremdvermieteten Eigentumswohnung in E., für die eine Kombination aus Bausparvertrag und Vorausdarlehen gewählt wurde und aus der sich auch der vorliegende Rechtsstreit ergibt, bereits unter dem Aktenzeichen 3 U 46/06 befasst.

    Dass die gesicherte Forderung besteht, folgt im Streitfall ohne weiteres aus dem Vorprozess der Parteien (3 U 46/06).

  • OLG Celle, 18.12.2001 - 16 U 111/01

    Inanspruchnahme einer Aktiengesellschaft (AG) aus einer Bürgschaft durch ihre

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.01.2009 - 3 U 112/08
    Dass die Beklagte nicht in eigener Sache bürgen kann, bedarf keines besonderen Ausspruchs; die notwendige Personenverschiedenheit zwischen Bürge und Hauptschuldner ergibt sich ohne weiteres aus der Natur der Bürgschaft (vgl. dazu OLG Celle, Urt. v. 18.12.1002 - 16 U 111/01, BauR 2002, 1711; OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.04.2003 - 5 U 129/02, BauR 2003, 1582 = OLG-Rp 2004, 104; ferner Jauernig/Stadler, BGB, 12. Aufl., § 765 Rdn. 2; Palandt/Sprau, BGB, 68. Aufl., Einf v § 765 Rdn. 1).
  • OLG Düsseldorf, 10.04.2003 - 5 U 129/02

    Wirksamkeit einer Vorauszahlungsbürgschaft auf erstes Anfordern; Zahlungspflicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.01.2009 - 3 U 112/08
    Dass die Beklagte nicht in eigener Sache bürgen kann, bedarf keines besonderen Ausspruchs; die notwendige Personenverschiedenheit zwischen Bürge und Hauptschuldner ergibt sich ohne weiteres aus der Natur der Bürgschaft (vgl. dazu OLG Celle, Urt. v. 18.12.1002 - 16 U 111/01, BauR 2002, 1711; OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.04.2003 - 5 U 129/02, BauR 2003, 1582 = OLG-Rp 2004, 104; ferner Jauernig/Stadler, BGB, 12. Aufl., § 765 Rdn. 2; Palandt/Sprau, BGB, 68. Aufl., Einf v § 765 Rdn. 1).
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 29/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.01.2009 - 3 U 112/08
    Eine erlaubnisbedürftige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ist erst zu bejahen, wenn die Tätigkeit nicht mehr überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt, sondern die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es im Kern um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht; Letzteres trifft insbesondere dann zu, wenn die Vollmacht den Abschluss eines ganzen Bündels von Verträgen mit mannigfaltigem rechtlichen Beratungsbedarf zum Gegenstand hat (vgl. BGH aaO; BGH, Urt. v. 25.04.2006 - XI ZR 29/05, NJW 2006, 1952 = WM 2006, 1008, juris-Rdn. 15, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht